Im dritten Jahr der Umsetzung der ehrgeizigen regulatorischen Agenda der Europäischen Union für nachhaltige Finanzen sind Fortschritte sichtbar, aber es bleibt eine instabile Variable in diesem Prozess: die „Artikel-9“-Klassifizierung. Diese Kategorie hat sich als besonders anfällig für Unsicherheiten erwiesen, da die Offenlegungsstandards und Definitionen von „nachhaltigen Investitionen“ immer klarer wurden. In diesem Bericht werfen wir einen Blick auf die Herausforderungen, die diese Klassifizierung mit sich bringt, und wie sie den Weg zu einer nachhaltigeren Finanzwelt beeinflusst.
Die SFDR und ihre Ziele
Die EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR), die im März 2021 eingeführt wurde, sollte Marktteilnehmer zu standardisierten Offenlegungspraktiken verpflichten. Ein zentrales Element waren die Artikel 8 und 9, die als Selbstklassifizierung für Finanzprodukte dienten. Allerdings wurde schnell klar, dass diese Selbstklassifizierung dringend klarere Vorschriften über akzeptable Offenlegungen benötigte. Das Problem bestand darin, dass die Produktklassifizierungen nicht direkt mit den Produktbezeichnungen verknüpft waren, was zu Verwirrung führte.
Die Herausforderungen der „Artikel 9“-Klassifizierung
Die Instabilität der „Artikel 9“-Klassifizierung zeigt sich darin, dass zahlreiche Produkte, sobald die Offenlegungsstandards und Definitionen präziser wurden, heruntergestuft wurden. Ein weiterer Faktor ist die Tatsache, dass einige Produkte nicht ausschließlich in nachhaltige Anlagen investieren, sondern ihre Portfolios diversifizieren. Dies führte zur Schaffung von „Artikel 8+“ für Produkte, die ESG-Merkmale fördern, aber auch einige nicht nachhaltige Investitionen tätigen.
Die Definition von Nachhaltigkeit
Das zentrale Problem bei den SFDR-Produktklassifizierungen ist das Fehlen eines gemeinsamen Verständnisses darüber, was eine Anlage nachhaltig macht und welche ESG-Merkmale akzeptabel sind. Die Entscheidung darüber, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten, erfordert einen breiten Konsens über die Zukunft der Wirtschaft. Dies bedeutet auch, dass Einigkeit darüber herrschen muss, welche Aktivitäten aufgegeben werden sollen.
Die Rolle der Taxonomie
Die Taxonomie könnte eine mögliche Lösung bieten, um die Definition von nachhaltigen Investitionen zu vereinheitlichen. Die aktuelle Vielfalt an unterschiedlichen Definitionen führt zu Unklarheiten und Intransparenz für die Kunden. Die Taxonomie ermöglicht es, Investitionen objektiv anhand einer regulatorischen Benchmark-Definition zu vergleichen. Allerdings gibt es immer noch Unterschiede zwischen der aktivitätsbasierten Taxonomie und der unternehmensbasierten SFDR, was weitere Verwirrung schafft.
Die Reise zu nachhaltigen Finanzen ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Das Fehlen einer klaren und einheitlichen Definition von Nachhaltigkeit und akzeptablen ESG-Merkmalen führt zu Unsicherheit und subjektiven Meinungen. Dennoch ist das oberste Ziel, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Aktivitäten zu lenken und eine bessere Zukunft für kommende Generationen zu schaffen. Die Branche und die Regulierungsbehörden müssen weiterhin zusammenarbeiten, um diese wichtige Mission voranzutreiben und für Klarheit und Transparenz zu sorgen.