Wieder einmal wird die staatliche KfW-Förderung in Form eines Förderprogramms aufgelegt. Schon bald können Anträge gestellt werden. Dabei muss allerdings einiges beachtet werden.
Robert Habeck teilte vergangene Woche mit, dass Besitzer eines energiesparenden Hauses ab Mitte April erneut eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Das Programm ist aber befristet und das Budget könnte in naher Zukunft ausgeschöpft sein.
Vorerst ist das neue Förderprogramm der KfW-Bank für Neubauten nach dem EH-40 Standard geplant. Die Förderung umfasst also Häuser des Effizienzstandards EH-40, EH-40 Plus und EH-40-Nachhaltigkeitsklasse. Bei den Spezifikationen für die Einsparung bezieht sich das EH-40 Siegel darauf, dass nur 40 Prozent der Energie verbraucht werden, die ein Referenzhaus benötigt. Für die Energieeffizienzklassen gilt aber: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.
Ab dem 20. April sollen Förderungen gestellt werden können – befristet sei diese dann bis zum 31. Dezember 2022. Die Anträge werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt.
Wann ist das Budget ausgeschöpft?
Laut Habeck steht ein Budget von etwa einer Milliarde Euro zur Verfügung. Dieses Fördergeld wird aber schnell erschöpft sein – beim Stopp des vorherigen Programms im Januar waren noch etwa 24.000 Anträge offen. Der Förderbedarf dieser Anträge belief sich auf 7,2 Milliarden Euro. Bereits bei Ankündigung des Programms betonte Habeck, dass die Mittel schnell ausgeschöpft sein werden. „Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert.“ Für einzelne Projekte halbierte die Bundesregierung die Fördersätze. So wird die Gebäudeklasse EH-40 mit maximal 10 Prozent bei einem maximalen Kredit von 150.000 Euro gefördert. Das heißt 15.000 Euro ist die Maximalsumme, die Auftraggeber erhalten könnten. Bei Häuser der EH-40-Nachhaltigkeitsklasse fällt der Prozentsatz etwas anders aus: Hier sind es maximal 12,5 Prozent eines Kreditbetrags von 150.000 Euro.
Zugleich werden mit der Wiedereinführung des KfW-Programms die Förderbedingungen aktualisiert. Unter anderem wird ein Einbau von Gasheizungen in Neubauten nicht mehr gefördert. „Wir beenden damit einen Anachronismus. Das ist politisch allemal angezeigt“, so Habeck. Darüber hinaus werden Häuser nach dem EH-55 Standard künftig nicht mehr gefördert, weil die baulichen Maßnahmen dieser Gebäude schon längst Standard seien.
Antrag auf KfW-Förderung
Bereits vor Baubeginn muss die Förderung für energieeffizientes Bauen beantragt werden. Laut einer Pressesprecherin der KfW können die Standards der Effizienzstufe EH-40 „über viele verschiedene Wege erreicht werden und hängt vom Baustil des jeweiligen Hauses ab“. Das ist auch der Grund, wieso bei jedem Antrag die Beurteilung eines Energiesachverständigen notwendig ist. Um letztendlich prüfen zu können welche Effizienzstufe das eigene Haus erreicht, sind Bauherren dazu verpflichtet die Daten des Hauses auf der Webseite der KfW einzutragen. „Dort wird dann automatisch das Energielevel des Hauses berechnet, und mit einem entsprechenden Dokument erhält man dann die Förderung bei der Bank“, instruiert die KfW-Sprecherin.
Mit dem Neustart zum 20. April wird die Förderung also umstrukturiert. Die Neubauforderung „Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten“, das sei das vorrangige Ziel der Bundesregierung. Zunächst werden wieder EH-40-Häuser, EH-40 plus Häuser und Neubauten der EH-40-Nachhaltigkeitsklasse gefördert. Falls das Fördergeld schneller ausgehen wird als gedacht, soll nach Angaben des Ministeriums die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit anschließend mit anspruchsvolleren Bedingungen fortgesetzt werden.
Ab Januar 2022 soll auch unter dem Programm „Klimafreundliches Bauen“ die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden vermehrt in den Blick rücken. Weitere Details werden im Ministerium aber künftig noch erarbeitet.