Vor dem Hintergrund, dass die Frist zur Meldung ungeimpfter Beschäftigter der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abläuft, ist unklar, wie es künftig weiter gehen wird.
Die im Dezember letzten Jahres beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht schien zunächst wie eine Vorstufe, bis dann die allgemeine Impfpflicht in Kraft tritt. Allerdings sind inzwischen einige Monate vergangen und die Diskussionen um die allgemeine Impfpflicht laufen immer noch. Wie sieht es aber mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus?
Uwe Lahl, Amtschef für Pandemiebedingungen im Stuttgarter Sozialministerium bezieht Stellung: „Alle Beteiligten arbeiten mit großem Engagement an der Umsetzung“. Mehr als 2600 Unternehmen, Einrichtungen und Konzerne meldeten sich seit dem 16. März bei Gesundheitsämtern, weil Beschäftigte nicht genesen oder geimpft seien. Insgesamt waren es 17.052 Beschäftigte, die nicht geimpft sind oder „bei denen Zweifel an der Echtheit des von ihnen vorgelegten Nachweises“ bestünde. Die Zahlen stammen von vergangenem Mittwoch und sind inzwischen weiter angestiegen.
So gibt es keinen konkreten bundesweiten Überblick über die Meldungen der ungeimpften Beschäftigten. Das Bundesgesundheitsministerium in Berlin teilte aber auf Anfrage mit: „Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und somit auch der einrichtungsbezogenen Impfpflicht obliegt den Ländern.“
Datenlage ist mitunter unterschiedlich
Andere zuständige Ministerien in Sachsen oder Thüringen verweisen auf die jeweiligen Gesundheitsämter. „Die 13 sächsischen Gesundheitsämter berichten dem Sozialministerium in regelmäßigen Abständen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erstmals Ende April“, teilte das Sächsische Staatsministerium mit. Das heißt, dass in Sachsen erst Ende April bearbeitet wird, wie viele „nachweissäumige“ Personen in Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Darüber hinaus ist der Prozess in auch Nordrhein-Westfalen noch nicht abgeschlossen. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Meldung noch möglich“, so das Gesundheitsministerium NRW.
Bis tatsächlich alle Betretungsverbote ausgesprochen werden, könnte noch lange dauern – selbst, wenn alle Meldungen eingegangen wären. Dies zeigt der Zeitplan des Gesundheitsministerium in Thüringen. Ungeimpfte seien von April bis Mitte Mai dazu aufgefordert sich zu melden und Stellung zu beziehen. Anschließend wird ein Verfahren eingeleitet, welches Anfang August in Kraft treten könnte.
„Ich sehe einfach den Schutzzweck nicht“
CDU-Landrat Joachim Walter kritisiert die Teil-Impfpflicht. Bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprach er von einem „Behördenbeschäftigungsprogramm“: „Man fragt sich wirklich, ob wir schon im Zeitalter der Digitalisierung angekommen sind, wo man eigentlich in der Lage sein sollte, solche Daten abzufragen“, betont er. „Wir produzieren eine Menge Arbeit, aber wir haben keinen Nutzen. Ich sehe einfach den Schutzzweck nicht“, fügt er hinzu.
Untersuchungen im Kreis Tübingen stellten heraus, dass die Corona-Ausbrüche in Pflege- und Seniorenheimen nicht von Ungeimpften, sondern von Personal, dass zwei- oder dreifach geimpft wurde, hereingetragen wurde.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums heißt es immer noch: „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.
Die Teil-Impfpflicht sieht aber keinen Schutz der vulnerablen Bevölkerung, sondern die Verstärkung des Pflegenotstandes. „Wir haben im Kreis Tübingen mehr als 1600 Arbeitnehmer ohne Impfschutz in den Einrichtungen. Wenn jetzt der Techniker im Klinikum, der die Geräte für die Intensivstation wartet, nicht mehr arbeiten darf, dann hat das Auswirkungen.
Verschärft sich der Pflegenotstand?
Der Stadtstaat Bremen teilte mit, dass eine „Rückmeldung zu einem möglichen Pflegenotstand“ dort nicht vorliege. Von den 680.000 Einwohnern sind es gerade mal 1485 Meldungen von „Ungeimpften oder Verdachtsfällen“, so das zuständige Ministerium.
In Baden-Württemberg haben die Gesundheitsämter bereits damit begonnen, gemeldete Personen anzuschreiben.
Weil auch individuell auf Versorgungsengpässe eingegangen werden müsse, betont der Stuttgarter Amtschef Lahl, dass Gesundheitsämter Mitarbeiter sogar zunächst befristet, unter Auflagen weiterarbeiten lassen können, wenn sie unersetzbar für die Aufrechterhaltung des Betriebs sind. Außerdem werden erst einmal Bußgelder verhängt, bevor es zu Betretungsverboten kommt.