Die Angst geht um bei Banken und Versicherungen, dass Millionen Kreditverträge plötzlich angezweifelt und widerrufen werden, weil die Kreditnehmer/innen gestärkt wurden durch ein Urteil vom europäischen Gerichtshof. Denn letzte Woche wurde höchstrichterlich beim EU-Gericht entschieden, dass unzählige Verbraucherdarlehen wegen falscher Formulierungen und Mauscheleien von Banken ungültig sind. Mit den Aktenzeichen C-33/20, C-155/20, C-187/20 wurde langjährigen Klagen vor dem Landgericht Ravensburg gegen Autokreditverträge bei der BMW-Bank, der Skoda-Bank und der VW-Bank stattgegeben. Außer für Immobilienverträge gilt das Urteil für alle Verträge, die Konsumenten/innen in den letzten Jahren mal irgendwo abgeschlossen haben, und die nun per Widerruf ungültig gemacht werden könnten. Alles hängt davon ab, was in den Verträgen steht und ob die Vereinbarungen – auch das Kleingedruckte – eindeutig zu verstehen sind oder nicht.
Ein Urteil des EU-Gerichts aus der letzten Woche sorgt für eine Menge Unruhe und hektische Betriebsamkeit bei Banken und Versicherungsgesellschäften. Es geht um Kredit-Verträge, die über die Jahre mit Millionen Versicherungsnehmer/innen geschlossen wurden, und die bei Widerruf und Rückabwicklung eine Menge kosten könnten. Gerade bei Ratenverträgen, auch wenn diese schon jahrelang bedient, also abbezahlt werden, könnte ein Widerruf zu hohen Rückzahlungsforderungen führen und bei Auto-Verträgen zu Rückabwicklung und Rückgabe der Fahrzeuge führen. Ein Desaster für Automobilhersteller, Finanzierungsbanken und Darlehensgeber. Ein „unglaubliches Urteil“, sagen Anwälte, die sich auskennen und die nun mit einer Flut von Klagen rechnen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei ein „Meilenstein“ für sehr viele Kreditverträge in Deutschland. Der EuGH hatte entsprechend einer Ausgangs-Klage über Kleingedrucktes in Autokreditverträgen der VW-Bank, der Skoda-Bank und der BMW-Bank zu urteilen und sagte nun abschließend dazu: Das, was da drinsteht, reicht nicht, um die Verbraucher vor Benachteiligung zu schützen. Das europäische Recht verlangt mehr – mehr Transparenz und mehr verständliche Formulierungen. Sonst würden Verbraucher/innen benachteiligt.
Was bedeutet das Urteil nun für deutsche Darlehensnehmer/innen, wenn die Entscheidung vom europäischen Gerichtshof gefällt wurde? Ist das nun bindend für deutsche Kreditgeber oder nicht? Die Antwort lautet „Ja“. EU-Recht sticht sozusagen deutsche Recht. Da auch in der Vergangenheit bereits Klagen in Deutschland eingegangen waren gegen Klauseln in Kreditverträgen, wurden deutsche Richter/innen quasi im Nachhinein jetzt abgewatscht und bekamen eine schallende Ohrfeige. Die deutsche Rechtsprechung wurde von der europäischen glatt überstimmt.
Wer also einen alten Autokredit hat, den er vor Jahren abgeschlossen hat und damit unzufrieden ist, kann prüfen lassen, ob eine Rückabwicklung sinnvoll ist, wobei natürlich auch das Auto zurückgegeben werden muss und langwierige Prozessmonaten folgen werden. So eine Rückabwicklung ist bekanntlich zeitraubend und kompliziert. Im Internet und bei der Stiftung Warentest gibt es allerdings Musterbriefe, wichtige Infos und Anwaltsadressen. Doch wird auch hier schon gewarnt, dass sich ein Einspruch gegen laufende Verträge finanziell nur auszahlt bzw. zu stemmen ist, wenn eine sogenannte Verkehrsrechtschutz-Versicherung vorliegt, welche die Prozesskosten übernimmt. Dafür muss der/die Versicherte eine Anfrage stellen, ob die Kosten übernommen werden, ansonsten könnte es teuer werden für die Kläger/innen. Insgesamt zeigt dieses Gerichtsurteil allerdings auch, dass genau dieses Kleingedruckte in Verträgen oft entscheidende Passagen enthält, die Verbraucher/innen kennen sollten, oft aber wegen der Menge und fehlendem Verständnis überlesen werden. In den meisten Fällen bestätigt man mit mehreren Vertragsunterschriften, dass Gelesene auch verstanden zu haben. Damit sichern sich Kreditgeber oft ab.