Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich ab Januar 2021 ansteigen. Doch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff wies bereits Anfang Dezember den entsprechenden Gesetzesentwurf zurück und blockierte somit die Abstimmung im Landtag. ARD, ZDF und Deutschlandradio zogen mit einem Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht, welches die Klage am 22. Dezember abwies.
Ursprünglich war geplant, dass der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab Januar nächsten Jahres um 86 Cent steigt. Alle vier Jahre wird von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten berechnet wie hoch die Zahlung verhältnismäßig sein sollte. Nach der diesjährigen Berechnung schlug die Kommission einen Anstieg auf 18,36 Euro vor. Um den Vorschlag durchzusetzen müssen die Ministerpräsident*innen aller Bundesländer die Empfehlung absegnen. Schlussendlich wird der erhöhte Beitrag dann in einem Staatsvertrag von den einzelnen Parlamenten festgehalten. Doch Sachsen-Anhalt hat sich im Prozess quergestellt und den Preisanstieg abgewiesen, indem der regierende Ministerpräsident Haseloff dem Landtag die Abstimmung nicht vorlegte. Auch das Bundesverfassungsgericht lehnte „eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig“ ab, wie es bei der Tagesschau heißt. Laut den Richtern und Richterinnen in Karlsruhe waren die Eilanträge der Rundfunkanstalten nicht ausreichend begründet. Ob die Rundfunkgebühren nicht steigen werden ist damit aber noch nicht endgültige entschieden. Dazu heißt es vom Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ist „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“. Die Richter und Richterinnen entschieden, dass die Rundfunksender nicht ausreichend dafür argumentiert hätten, dass wenn der neue Rundfunkvertrag erst später greift es zu schwerwiegenden Nachteilen für sie führen würde.
Der Vorsitzende der ARD Tom Buhrow kündigte allerdings an: „Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden.“ Nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärte er: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Auch das Zweite Deutsche Fernsehen nahm Bezug zu der Situation: „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist“, so Thomas Bellut, ZDF-Intendant. Kai Gniffke vom SWR bestätigte, dass wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht es zu einer Lücke von „wahrscheinlich 39 Millionen Euro im Jahr für den SWR“ kommen wird. Auch Stefan Raue, Intendant vom Deutschlandradio ist besorgt über die Entwicklung: „Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein. Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken.“ Es ist auf eine weitere Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten, bis im Hauptverfahren entschieden wurde.
Die öffentlich-rechtlichen Sender werden von den Bewohner*innen Deutschlands finanziert, um sie frei von staatlichen Einflüssen und privat Finanzierenden zu halten. Wie Zeit Autor Daniel Bouhs schreibt, wird durch die momentane Situation eine neue Debatte über die Finanzierung des Rundfunks losgetreten. Einige Stimmen werden lauter, die argumentieren, dass der Beitrag als Steuer eingenommen werden soll. Andere wollen, dass das Einstimmigkeitsprinzip der Bundesländer abgeschafft wird. Nicht alle 16 Bundesländer sollen einer Erhöhung zustimmen müssen, sodass beispielsweise in Sachsen-Anhalt ein Beitrag von 86 Cent monatlich weniger eingenommen wird. Somit hätten die öffentlich-rechtlichen Sender in Sachsen-Anhalt auch weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Bundesländer, die mit dem Inhalt des Rundfunks nicht übereinstimmen, könnten einfach keine finanzielle Erhöhung des Beitrags unterzeichnen. In dem Fall würde dann doch die Politik beziehungsweise der Staat in die Entfaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingreifen. Gerade im Widerstand Sachsen-Anhalts gegen die Erhöhung um 86 Cent wurde als Argument herangezogen, dass die „Binnenperspektive auf den Osten“ oft in der ARD-Berichterstattung fehle. Ministerpräsident Haseloff warf dem ZDF und ARD vor „Westfernsehen geblieben zu sein“, wie der Deutschlandfunk berichtet. Zwar hätte sich die Berichterstattung verbessert, doch man merke immer noch, dass die Autoren und Autorinnen nicht viel mit dem Osten zu tun hätten.