Der Beschlussvorschlag für die Bund-Länder-Konferenz am Montagnachmittag sah konkrete Höchstteilnehmerzahlen für private Feiern vor. Ausnahmen wird es nur mit Genehmigung vom Gesundheitsamt geben.
991 (Stand 29.09.2020). Das ist die Anzahl der Neuinfektionen, die laut Robert Koch Institut (RKI) innerhalb der letzten sieben Tage gemeldet wurden. Der Lockdown wurde bereits vor ein paar Monaten beendet, aber die Bürgerinnen und Bürger wurden weiterhin zur Einhaltung des Mindestabstands und dem Tragen einer Maske aufgefordert. „Sich und andere schützen“, fordert die Bundesregierung auf ihrer Webseite und fügte hinzu: „Minimieren Sie Ihre Kontakte und halten Sie die Abstands- und Hygieneregelungen ein.“
In einem Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie Ende August 2020 wurde verabschiedet, dass das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird. Alle Menschen, die sich weigern an Orten eine Maske zu tragen, wo dies ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro bestraft. Besondere Vorschriften gelten für Reiserückkehrer. Sie werden angewiesen umgehend nach der Einreise nach Hause zurückzukehren und sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Für alle Rückkehrer aus Risikogebieten besteht weiterhin eine Test-Pflicht, aber Rückkehrer aus nicht Risikogebieten haben inzwischen nicht mehr die Möglichkeit sich testen zu lassen.
Mit dem Wiederanstieg der Infiziertenzahlen innerhalb der letzten Wochen mussten Bund und Länder erneut über verschärfte Maßnahmen beraten. Ziel sei es vor allem die Gefahr von Corona-Infektionen bei großen Privatfeiern zu verringern, indem die Zahl der Teilnehmenden auf ein Minimum reduziert wird. Konkret bedeutet dies, in privaten Räumen dürfen Feierlichkeiten nur mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 25 Personen stattfinden und in öffentlichen Räumen mit höchstens 50 Personen. Allerdings bleibe eine Festlegung niedrigerer Teilnehmerzahlen durch ein Land oder eine Kommune laut dem Entwurf, der der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vorlag, weiterhin möglich. In Ausnahmefällen kann für besondere Feierlichkeiten eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt erteilt werden, wenn entsprechende Hygienepläne vorliegen, die die Ansteckungsgefahr minimieren.
Grund für die Videokonferenz am Montag war die zunehmende Sorge der Bundeskanzlerin über die steigenden Infiziertenzahlen. Am Montag hatte sie in der Sitzung des CDU-Präsidiums eine Berechnung präsentiert, der zufolge bei einem weiteren Infektionsgeschehen wie bisher am Jahresende 19.200 neue Ansteckungen pro Tag möglich seien. Dementsprechend seien laut Beschlussvorlage „vorerst keine weiteren Öffnungsschritte zu rechtfertigen“. Hinzu kam außerdem die Erkenntnis, dass vor allem bei privaten Feiern die Ansteckungsgefahr enorm hoch sei. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können“, teilten Bund und Länder im Beschlussvorschlag mit.
Sie appellierten mit dem Entwurf deshalb auch an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Um Corona-Ausbrüche schnellstmöglich zu erkennen und einzudämmen ist eine sofortige Kontaktverfolgung essentiell. Dafür müssen die Personendaten und Kontaktinformationen in Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen aber korrekt und vollständig ausgefüllt werden. Um eine richtige Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem Mindestbußgeld in Höhe von 50 Euro ahnden können. In besonders betroffenen Regionen will der Bund zudem unter bestimmten Bedingungen den Alkoholausschank begrenzen lassen. Um Infektionen in der Gastronomie zu reduzieren, müssen bei ansteigendem Infektionsgeschehen „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“, hieß es in dem Entwurf. Weiterhin wurde in dem Entwurf beschlossen, dass weitere Maßnahmen erlassen werden müssen, wenn sich in einem Landkreis innerhalb von einer Woche mehr als 50 Menschen auf 100.000 Einwohner infizieren. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter eingegrenzt werden auf maximal 10 Teilnehmende in privaten Räumlichkeiten und maximal 25 Personen in öffentlichen Räumlichkeiten.
Die Ministerpräsidenten von Bayern und Saarland, Markus Söder (CSU) und Tobias Hans (CDU), stimmen der Sorge von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu. „Es wird auf jeden Fall kein einfacher Herbst und Winter“, sagte Söder dem bayerischen Rundfunk und bestätigte damit die Befürchtung, dass die Infektionszahlen rasant ansteigen werden. Bei dem weiteren Vorgehen zur Eindämmung der Pandemie forderte Hans in der ARD einen bundesweit einheitlichen Maßstab für Beschränkungen. An diesem Maßstab orientiert können dann regional Abstufungen für die einzelnen Maßnahmen erfolgen.
Mit der Sorge um wieder ansteigende Corona-Fälle steht Deutschland längst nicht mehr alleine. Auch die Niederlande verschärfen ihre Maßnahmen zur Eindämmung erneut. Dazu gehört unter anderem ein früherer Kneipenschluss und sportliche Veranstaltungen ohne Publikum. Die Appelle der niederländischen Regierung an die Bürgerinnen und Bürger hatten nicht geholfen, sodass nun die Regeln wieder deutlich verschärft werden.