Finanzexperten rechnen im Herbst mit einem starken Ansteigen der Verbraucherinsolvenzverfahren. Ursache sei die Corona-Pandemie und die dadurch ausgelöste aktuelle Wirtschaftskrise. Dies würde eine Trendumkehr bedeuten; denn seit 2010 ist die Zahl der Privatinsolvenzen beständig rückläufig und von 139.110 auf 86.838 im Jahr 2019 gesunken.
Neben Unternehmen geraten auch immer mehr Privathaushalte wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die private Verschuldung steigt deutlich an. Viele Menschen haben ihren Job verloren, sind in Kurzarbeit oder krank geworden. Inzwischen gehen viele an ihre Reserven, um die finanzielle Not zu mildern. Das kann auf Dauer nicht gut gehen, da die Ersparnisse irgendwann aufgebraucht sind. Corona wirkt wie ein Brandbeschleuniger, der die bereits bestehende finanzielle Misere noch verschärft. Manche hoffen darauf, dass das Geld irgendwie reicht, es mit der Wirtschaft wieder aufwärts geht und die Kurzarbeit endet oder die Bank doch noch einen Kredit gibt. Für andere Betroffene erscheint die Situation aussichtslos, die psychische Belastung ist groß.
Wenn sich die persönliche finanzielle Lage nicht bald ändert, droht vielen die Privatinsolvenz. Davor sollte man jedoch alle anderen Möglichkeiten nutzen, um diesen radikalen Schritt zu vermeiden.
Die Privatinsolvenz ist eine gerichtliche Schuldenregulierung zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson. Sie soll dazu führen, dass die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners einen Teil ihrer Forderungen erhalten und der Schuldner selbst nach sechs Jahren von seiner Schuldenlast befreit ist. In dieser Zeit und der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode bis zur Entfernung des Eintrages aus der Schufa kann der Schuldner nicht selbstbestimmt über sein Geld verfügen. Er muss den pfändbaren Anteil seines vorhandenen Vermögens und seines Einkommens an einen Treuhänder abführen. Für ihn entstehen Kosten von bis zu 2.500 Euro, die nach Beendigung des Verfahrens in der Regel zu zahlen sind.
Christof Michael, Geschäftsführer der SUD Service & Dienstleistungs AG weist auf die Möglichkeit einer kundenorientierten Finanzsanierung hin. Seine Firma ist auf die Vermittlung von erfahrenen Finanzsanierern spezialisiert, die auch in aussichtslos erscheinenden Fällen oft noch einen Weg aus der Verschuldung aufzeigen können. Die Finanzsanierung ist an das Standardverfahren zur Verbraucherinsolvenz nach §305 InsO angelehnt. Kompetente Finanzfachleute übernehmen in einem außergerichtlichen Verfahren mit den Gläubigern die Verhandlungsführung und versuchen in Abstimmung mit dem Schuldner die Schuldhöhe und die monatliche Tilgungsrate mit den Gläubigern neu zu vereinbaren. Fast immer gehen die Gläubiger auf einen Vergleich ein, so dass Pfändungen oder gar eine Insolvenz vermieden werden können. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, kann bei der SUD Service & Dienstleistungs AG ein kostenloses und unverbindliches Angebot eingeholt werden. Dazu werden verschiedene Daten erfragt und in anonymisierter Form an einen geeigneten, kooperierenden Finanzexperten zur Prüfung weitergeleitet. Hält der Fachmann die Sanierung für durchführbar, erhält der Antragsteller einen Vermittlervertrag mit der SUD Service & Dienstleistungs AG und einen Finanzsanierungsvertrag mit dem Finanzexperten. Die Vermittlungsprovision der SUD ist sehr moderat und auch die Gebühren des Finanzsanierers liegen deutlich unter den marktüblichen Sätzen. Wenn sich der Kunde nach Prüfung des Angebots für die Zusammenarbeit mit dem Finanzexperten entschließt, beginnt dieser sofort sämtliche Rechnungen und Verträge zu prüfen und mit den Gläubigern in Verhandlungen zu treten, um schnellstens einen finanziellen Neustart für den Gläubiger zu ermöglichen.
Die entscheidenden Vorteile einer Finanzsanierung mit Hilfe der SUD Service & Dienstleistungs AG sind neben den moderaten Kosten die unkomplizierte, schnelle und diskrete Abwicklung über den Postweg. Gerade in Corona-Zeiten ist es besonders angenehm keine persönlichen Termine mit der Bank oder dem Finanzsanierer wahrnehmen zu müssen.