Die EU-Kommission will die Marktposition von Internetkonzernen wie Apple, Amazon Google oder Facebook einschränken oder falls nötig sogar zerschlagen. Wenn deren Vormachtstellung auf dem Markt den Wettbewerb stört und Schaden für Kunden und Wettbewerber verursacht, werden sie im Extremfall vom europäischen Markt vertrieben.
Laut eines Medienberichts plant die EU-Kommission Maßnahmen zur Wahrung des fairen Wettbewerbs einzuleiten. Die Tech-Konzerne haben inzwischen eine Vormachtstellung erreicht, die es der Konkurrenz unmöglich macht, sich auf dem Markt zu behaupten. Aus einem Bericht der „Financial Times“ geht hervor, dass die EU-Kommission vorschlägt, Unternehmen zum Verkauf europäischer Ableger zu zwingen oder notfalls zu zerschlagen, wenn ihr Marktstellung kleinere Unternehmen benachteiligt oder vom Markt verdrängt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Mega-Konzerne gänzlich vom Markt in der Europäischen Union auszuschließen, erklärte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton gegenüber der „Financial Times“. Allerdings handele es sich dabei um Maßnahmen für den Notfall. Ziel sei es primär für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.
Aber nicht nur große Internetkonzerne sind von den Regelungen betroffen. Laut dem Blatt sollen damit auch Social Media Plattformen zu mehr Verantwortung bei der Veröffentlichung von Inhalten angehalten werden. Neben strengeren Wettbewerbsbestimmungen zieht die EU-Kommission ein Bewertungssystem in Betracht, mittels dessen es Nutzern und Aktionären ermöglicht wird, das Verhalten von Unternehmen in Bereichen wie Steuerzahlungen oder der Löschung illegaler Inhalte zu beurteilen. Laut Breton werden die Sanktionen für Unternehmen und Anbieter verschärft, die ihre Nutzer an einem Plattform-Wechsel hindern oder zu Verwendung eines bestimmten Dienstes zwingen. Dabei stehen vor allem vier amerikanische Internetkonzerne im Kreuzfeuer der Kritik der EU-Wettbewerbshüter: Apple, Facebook, Google und Amazon.
Neben der EU gerieten die Tech-Konzerne auch ins Fadenkreuz des US-Justizministerium. Bereits vor einigen Wochen veröffentlichte die „New York Times“ einen Zeitungsbericht, aus dem hervorging, dass das US-Justizministerium in naher Zukunft wegen mutmaßlicher Kartellrechtsverstöße Klage gegen den global größten Anbieter von Suchmaschinen, Google, einreichen möchte. Das Ministerium ermittelt schon seit einiger Zeit wegen der Wettbewerbspraktiken und eines möglichen Missbrauchs des Multimediakonzerns. Die US-Regierung untersucht aber – ähnlich wie die EU – nicht nur Google im Hinblick auf falsche Wettbewerbspraktiken, sondern auch andere Technologiekonzerne wie Alphabet, Apple, Amazon und Facebook.
Tatsache ist, dass Google bedeutende Angebote des Marktes dominiert. Das Unternehmen erwirtschaftet einen Großteil der Einnahmen mit Werbung. Jeder dritte im Netz für Anzeigen ausgegebene Euro landet auf dem Konto des amerikanischen Konzerns, der dadurch rund 90 Prozent das Marktes für Online-Anzeige-Tools kontrolliert. Diese Vormachtstellung von Google hängt nicht zuletzt auch mit der großen Anzahl an Nutzern zusammen. Je mehr Nutzer es gibt, das heißt, je mehr Menschen über ein Medium erreicht werden, desto interessanter ist dieses Medium für werbetreibende Händler. Bedenkt man, dass rund 90 Prozent der Suchanfragen über die Suchmaschine Google getätigt werden, erhält Google eine vorherrschende Stellung. Schließlich wendet sich ein Unternehmen lieber an einen Konzern, der 90 Prozent der Nutzer erreicht, als an ein Unternehmen, dass lediglich ein paar Prozent erreicht.
Auch das US-Ministerium ermittelt im Fall Google und anderen Megakonzernen und deren Wettbewerbspraktiken hinsichtlich eines Machtmissbrauchs, um für fairere Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Es wurde schon damit gerechnet, dass noch in diesem Sommer die Klage des Ministeriums gegen Alphabet, der Muttergesellschaft von Google und YouTube, eingereicht werden könnte. Nun gab des amerikanischen Justizministeriums bekannt, in den kommenden Wochen Klage gegen Google einzureichen. Die an Anwälte, die an der kartellrechtlichen Untersuchung von Alphabet beteiligt waren, haben bis Ende September Zeit den Fall vorzubereiten. Laut „New York Times“ argumentierten einige, dass sie einen überzeugenden Fall vorbringen könnten, jedoch mehr Zeit bräuchten. Es herrschte außerdem Uneinigkeit darüber, wie breit die Beschwerde sein sollte und was Google tun könnte, um die von der Regierung aufgedeckten Probleme zu lösen. Die Anwälte betrachteten die Frist als willkürlich. Die EU-Kommission hingegen plant die Regelungen, die unter dem Titel „Digital Services Act“ zusammengefasst werden bis Ende des Jahres vorzulegen.