Wir lieben Autofahren – aber nur so lange, wie wir fair von den Verkehrsbehörden behandelt werden und kleine Fehler nicht zu hart geahndet werden. Aber jetzt will der Staat Verkehrssündern so richtig in die Taschen greifen und knallhart abkassieren. Es geht um den neuen Bußgeld-Katalog, der jetzt Ende April in Kraft tritt. Unter dem Motto: „Damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und – jetzt kommts: gerechter“, so der Wortlaut von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), will man natürlich auch Löcher in der Staatskasse stopfen, die unter anderem durch die Corona-Krise entstanden sind. Dass die Strafen jetzt diese Ausmaße angenommen, wird viele Betroffene sprachlos machen.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedeutet im Klartext, dass der Bußgeldkatalog verschärft wird und empfindliche Strafen mit sich führt. Wieder mal wird der Autofahrer zur Kasse gebeten, der bereits mit seinen Kfz-Steuern, Benzinsteuern und sonstigen Beiträgen den Karren überhaupt am Laufen hält. Wer jetzt mal eben schnell sein Auto im Park- oder Halteverbot abstellt, um sich ein paar Brötchen morgens beim Bäcker zu holen, der muss das ab 28.4. mit 25 statt 15 Euro bezahlen, wenn er aufgeschrieben wird. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird’s richtig übel: Jeder kennt das, man hat es wirklich mal eilig und überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit und wird dabei geblitzt dann gibt es nicht nur sofort Punkte in Flensburg, sondern es kostet auch erheblich mehr als sonst. Es genügend, wenn man 16 km/h in Ortschaften zu schnell fährt, dann kostet es 70 Euro und bringt 1 Punkt. Schon ab 21 km/h zu schnell sind es 2 Punkte und 80 bis rauf zu 680 Euro Bußgeld plus Fahrverbot von 1-3 Monaten. Außerorts gibt es für das gleiche Vergehen mit Geschwindigkeitsüberschreitung nun 70 Euro, 1 Punkt oder 2 Punkte plus Bußgeld bis 600 Euro (bei 70 km/h zu schnell). Wer vergisst eine Rettungsgasse zu bilden, zahlt zukünftig 200 Euro plus Fahrverbot und 2 Punkte. Parken in zweiter Reihe, gerne praktiziert in Großstädten, wo es kaum Parkmöglichkeiten gibt 80 Euro und 1 Punkt (z.B. bei Behinderung von Fahrradfahrern) und wer frech auf E-Lade-Parkplätzen parkt bekommt 55 Euro aufgebrummt. Da wir nur maximal 8 Punkte erreichen dürfen, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss man nun wirklich genau aufpassen.
So langsam beginnen Scheuer & Co uns das Autofahren zu vermiesen. Der Eindruck entsteht, wenn man sich diesen neuen Bußgeldkatalog anschaut. Das Wort „Gerechtigkeit“ aus dem Munde von Andreas Scheuer mag man nicht so recht einordnen können. Fest steht, dass es dann viel mehr Luftverschmutzung und höhere Emissionswerte in den Städten geben wird, weil viele Autofahrer nun ewig lange herumfahren werden, um einen Parkplatz zu finden, statt wie sonst den Wagen mal kurz abzustellen. Lieferdienste werden es dann viel schwerer haben, um ihren LKW so abzustellen, dass es nicht verbotswidrig ist. Das Entladen wird länger dauern, die wartenden Kunden sind die Dummen. Ein Gutes hat die Sache für unsere Anwälte: Sie werden sicherlich viel mehr zu tun bekommen, weil viele Betroffene bestimmt einen Rechtsbeistand aufsuchen werden, wenn es um die drastischen neuen Strafen gehen wird. Deutschlands Gerichte, die sowieso schon völlig überlastet sind, werden noch mehr Akten wälzen müssen und noch mehr an Überbelastung leiden. Das wird ein sehr heftiger Bumerang werden, den sich der Verkehrsminister da zuschreiben muss. Außerdem kann man davon ausgehen, dass es viel öfter Streit zwischen Autofahrern und Politessen geben wird, was zur Folge hat, dass es bei den städtischen Bediensteten zu vermehrten Krankschreibungen kommen wird – und der Steuerzahler wieder mal die Zeche zahlen muss.
Ein Fass ohne Boden, der neue Bußgeld-Katalog, der in seiner neuen Formulierung ganz sicher überzogen und rechthaberisch daherkommt. Mehr und mehr werden die Bürger vom Staat gegängelt. Denn auch Fahrradfahrer, die beispielsweise bei „Rot“ über eine Ampel fahren und dafür angehalten werden, die bekommen 1 Punkt in Flensburg (sollten sie einen Führerschein besitzen) und ein dickes Bußgeld. Das ist also kein „Kavaliersdelikt“, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. So, wie ein Rotlicht-Vergehen generell in Deutschland hart geahndet wird, weil Ampeln eine zentrale verkehrsregelnde Funktion haben. Übrigens: Bei Alkohol am Steuer (ähnlich wie Drogenkonsum) stehen für einen Ersttäter 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg in dem Katalog. Daher sei noch einmal gewarnt: Ab Dienstag 28.4. sollte jeder sein herkömmliches Verhalten im Straßenverkehr einmal gründlich überdenken und gegebenenfalls ändern.