Die „geilen Böcke“, die Frauen unter den Rock filmen oder Voyeur-Videos erstellen und auch die Autobahn-Gaffer, die Handy-Videos von Unfällen machen oder Opfer und auch Tote filmen, sollen ab Frühjahr 2020 endlich knallhart bestraft werden. In dieser Woche hat das Kabinett dazu eine entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch beschlossen. Nun muss nur noch der Bundestag dem neuen Paragrafen 201a Absatz 1 Nr.3 zustimmen. Damit wird endlich denjenigen ein Riegel vor ihre unangenehme Eigenschaft geschoben, die sich an hilf- und wehrlosen Opfern, Unfallszenarien, Überfällen oder Bildern von Toten aufgeilen und dann noch diese Bilder und Videos ins Internet stellen oder per Smartphone verbreiten. Noch schlimmer sind diejenigen, die unerlaubt Spanner-Videos von arglosen Frauen drehen, die dann in intimen Situationen auf Toiletten, Umkleidekabinen oder in der Sauna gefilmt werden und deren Intimsphäre empfindlich gestört wird. Diesen Personen drohen mit den neuen Gesetzesänderungen empfindliche Strafen, die von hohen Geldbußen bis zu Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren reichen.
Bis heute gilt das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in Umkleidekabinen lediglich als Ordnungswidrigkeit – was schon beinahe nicht nachvollziehbar ist. Denn hierbei wird das Persönlichkeitsrecht und das „Recht am eigenen Bild“ mit Füßen getreten und ahnungslose Frauen werden in intimen Situationen bespannt und ausspioniert. Wenn dann noch solche Fotos oder Filme im Internet landen, ist die Blamage perfekt und die seelischen Wunden hinterlassen oftmals tiefe Narben bei den Opfern. Ist es doch oft umso schwieriger, dieses Bild- und Tonmaterial aus dem Internet zu entfernen, da sich die Urheber hinter anonymen Profilen verstecken und nicht ausfindig gemacht werden können. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung nun offensichtlich einen Vorstoß zur Gesetzesänderung gewagt, der schon seit mehr als 10 Jahren! in der Planung ist. Man will die Übeltäter empfindlich bestrafen. Justizministerin Christine Lambrecht äußerte sich entsprechend in einem ARD-Interview in dieser Woche und betonte dabei noch einmal die Notwendigkeit der Maßnahme. Ihrer Meinung nach reicht es nicht mehr aus, an Moral und Anstand der Menschen zu appellieren, sondern nur straffe Maßnahmen würden die Leute zum Umdenken bewegen. Das Ziel dabei seien nicht Verurteilungen, sondern eine Bewusstseinsänderung bei den Personen, die keinen Respekt mehr zeigen. Das scheint dringend notwendig, denn mehr und mehr grassiert die Unsitte sowohl bei Schülern und Studenten als auch bei vielen Erwachsenen, dass diese sich einen Spaß daraus machen, andere Menschen bloß zu stellen und deren Ansehen in den Schmutz zu ziehen. Darüber hinaus sind die Voyeure eine Bevölkerungsgruppe, die nicht davor zurückschrecken, sexuellen Handlungen oder intime Toilettengänge zu filmen und das Material zur sexuellen Stimulation zu nutzen. Das dieses Vergehen als Straftat gewertet werden muss, sollte jedem klar sein.
Auch das Fotografieren von Unfalltoten war bis heute nicht verboten. Unvorstellbar, aber wahr. Schlimm wird es dann, wenn diese Aufnahmen in der Öffentlichkeit wie dem Internet landen. Dann ist eine moralische und ethische Grenze überschritten, die das neue Gesetz eingrenzen soll. Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Grundgesetz, aber was in Deutschland und im Rest der Welt passiert, das tritt die Menschenwürde mit Füßen. Deutschland will nun endlich den ersten Schritt machen, um ein Umdenken bei Spannern und Gaffern einzuläuten.