Einer der vielen Skandale, die diese aktuelle Regierung zu verantworten hat, ist das Thema „Grundrente“, bei dem es nicht selbstverständlich darum geht, dass deutsche Rentner/innen, die mindestens 35 Jahre malocht und ins Rentensystem eingezahlt haben, mit ihren Einkünften über dem Sozialhilfesatz liegen müssen. Nein, es geht wieder einmal um den verbitterten Kampf zwischen CDU und SPD, die sich nicht auf gemeinsame Grundpfeiler einigen können. Es ist nicht zu verstehen, dass man lange Diskussionen und Streitgespräche führen muss, wenn es darum geht, ob der deutsche Rentner, der sich für das Wohl des Landes 35 und mehr Jahre abgeplagt hat, nun angemessen entlohnt bzw. verrentet wird. Wir haben so viel Geld für andere, für Probleme die uns angetragen und bei uns abgeladen werden, wir leisten so viele großzügige Zahlungen an „Hinz und Kunz“ und auch Leute, die nie in die deutsche Rentenkasse eingezahlt haben. Da ist es eine Schande, dass die Rentner/innen, die vielleicht durch Mutterzeiten, Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Jobs weniger verdient haben, um genügend Rentenbezugspunkte zu erzielen für höhere Bezüge im Alter, jetzt um ein bisschen finanzielle Anerkennung betteln und schachern müssen.
Also irgendwie hatte Norbert Blüm, seinerzeit (vor vielen Jahren) doch Recht als er frohlockte, dass die Rente sicher sei. Natürlich wird es auch in 20 Jahren noch Rente geben, aber entscheidend ist deren Höhe und die Frage, ob die Rente überhaupt zum Leben reicht. Deshalb hat sich die große Koalition zur Grundrente durchgerungen. Diese gilt für zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Die Voraussetzung, um Grundrente zu erhalten, ist eine Bedürftigkeitsprüfung. Denn nicht jeder erhält dann auch wirklich die Grundrente, wenn er glaubt sie zu bekommen. Das ist auf der einen Seite „ein Witz“, auf der anderen Seite notwendig, damit die Verteilung der Gelder gerecht ist. Denn viele Menschen haben zwar nur geringe Rentenbezüge, dafür aber Vermögen angespart, welches angerechnet werden muss. Lächerlich wirkt dagegen der Slogan oder das Motto, unter dem die Grundrente zusammengefasst wird: „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“. Über solche Sätze können die betagten und verdienten Rentner im Land nur müde lächeln. Denn wer mit einem Zuverdienst oder dem Vermieten von Wohnraum zum Beispiel noch Geld bekommt, wird von der Grundrente ausgeschlossen. Immer neue Varianten, um die deutschen Rentner/innen zu diskreditieren. Denn die Mehrzahl der 25,4 Mio. in Deutschland ausgezahlten Renten ist niedriger als 900 Euro im Monat! Diese Menschen haben doch bestimmt ein Recht darauf, durch Engagement und Fleiß ihre Rente aufzustocken. Selbst wenn sie Leistungen der Grundrente erhalten. Aber nein, unsere Politiker finden keinen Konsens. Im Koalitionsvertrag steht alles genau drin, dennoch will keiner sich dran halten. Bedeutet: Seit dem 12. März 2018 gibt es klare Absprachen, dass die Grundrente kommt. Mit Bedürftigkeitsprüfung, dafür aber definitiv. Passiert ist allerdings bis jetzt nichts. Um deren Inhalt noch besser zu verstehen: 69% aller Ehepaare, die älter als 65 Jahre sind, besitzen Immobilien, die nicht geprüft werden sollen, weil die Rentenversicherung nur die Steuerbescheide der Rentner prüft, nicht deren Vermögen. Darüber hinaus haben 340.000 Menschen über 65 einen Nebenjob, der sozialversicherungspflichtig ist und 1,1 Mio. Senioren sind gering beschäftigt. Diesen Personen sollte man trotz Grundrente ihre Einkünfte lassen, denn dass sie überhaupt als Rentner arbeiten, ist ein Beitrag zur Gemeinschaft und auch ein großer persönlicher Einsatz – der eigentlich durch solide Rentenzahlungen überflüssig sein sollte.
Das Wichtigste zum Schluss: Ein bedeutender Ansatz in der Rentenfrage ist sicherlich der, dass eben das alte Prinzip aufgeweicht wird, dass nicht allein die Anzahl der erwerbspflichtigen Jahre und die Höhe des damit verbundenen Verdienstes über die Rente entscheidet, sondern dass diese aufgestockt werden kann – über den Mindestsatz von 800 Euro im Monat, die ein Mensch in Deutschland zum Leben bzw. Überleben braucht. Ob eine Aufstockung auf 900 Euro, wie es die Grundrente vorsieht, wirklich weiterhilft, steht auf einem ganz anderen Blatt.