Verbesserter Anlegerschutz und schärfere Regulierung des grauen Kapitalmarktes gehören zu dem Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung für Anleger bei Vermögensanlagen angekündigt hat. Dabei soll der Bafin als oberster Finanzaufsicht eine gestärkte Rolle zuwachsen, durch mehr Kompetenzen bei der Überwachung von Finanzprodukten und deren Vertrieb. Um den Markt transparenter und robuster zu machen, soll die Bafin künftig Verbraucher noch besser informieren und über Risiken aufklären können, erklärte Finanzstaatssekretär Jörg Kukies am Donnerstag in Berlin. Vermögensanlagen sollen weiterhin gekauft werden können, der Rahmen allerdings wesentlich klarer werden, führte Kukies aus.
Die Insolvenz des Seecontaineranbieters P&R im vergangenen Jahr ist einer der Auslöser der nun angestrebten Veränderungen. Die P&R-Pleite markierte einen der größten Anlageskandale in Deutschland. Das über Jahrzehnte erfolgreiche Unternehmen hatte am Ende rund 1,6 Millionen Schiffscontainer als Kapitalanlage an 54.000 Anleger verkauft. Jedoch existierten davon eine Million überhaupt nicht. Geld kam zum Schluss nur noch über neue Anleger statt über Gewinne herein. Die Kapitalanleger mussten erhebliche Verluste verkraften.
Besonders Privatanleger stehen im Fokus der von Finanz- und Verbraucherschutzministerium gemeinsam verkündeten Absichten. Um eigenverantwortliche Anlageentscheidungen zu treffen sei es wichtig, dass gerade diese Personengruppe besser informiert sei. Weitere Zielstellung sei, eine gewisse Risikobereitschaft zu honorieren, dabei dennoch die Sicherheit zu erhöhen, erläuterte Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen.
Vorgesehen ist im Einzelnen die Abschaffung sogenannter unvollständiger Verkaufsprospekte. Unter Verbotsabsicht stehen auch sogenannte Blindpool-Konstruktionen. Bei denen erfährt der Anleger nicht genau, wofür sein Geld eingesetzt wird. Auf diesem Weg seien in der Vergangenheit viele Anleger getäuscht worden, hieß es aus den beiden Ministerien. Verbessern soll sich die Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten. Im Fall von Direktinvestments ist mit verpflichtender Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte zu rechnen. Abgeschafft wird die bloße Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds. Zudem sollen der Bafin Instrumente in die Hand gegeben werden, Vermögensanlagen zu beschränken oder ganz zu verbieten, wenn diese erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz rechtfertigen. „Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen“, heißt das im Gesetzentwurf.
Ab 2021 erweitert sich zudem das Kontrollportfolio der obersten Finanzaufsicht auf die rund 38.000 freien Finanzvermittler in Deutschland. Ab dann dürfen voraussichtlich nur noch laufend von der Bafin beaufsichtigte Vermittler und Finanzinstitute Vermögensanlagen verkaufen. Sie sollen vor allem Privatleute beraten, unter anderem bei der Auswahl einer Anlage.
Neben den bereits genannten Maßnahmen ist die Einrichtung von „Digitalen Stammtischen“ geplant. Fortbilder, die in der Seniorenarbeit aktiv sind, können sich da zu aktuellen IT-Themen mit fachkundigen Experten austauschen. Ein Schwerpunkt liegt dabei als erster Schritt auf der Vermittlung von Kompetenzen zur sicheren Nutzung digitaler Medien.
Um auch andere Zielgruppen adressatengerecht anzusprechen, plant die Bafin Erklärvideos zu finanziellen Themen auf ihrer eigenen Internetseite. Als Beispiele wurden Kreditaufnahme, Altersvorsorge und Geldanlage genannt.