Am 1. August 2019 hat Rechtsanwalt Thomas Arndt seine Tätigkeit als Inhouse-Jurist bei der ADCADA Unternehmensgruppe begonnen.
Was ist eigentlich die Aufgabe eines Inhouse- oder Unternehmensjuristen?
Heutzutage müssen sich Betriebe zunehmend mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Justiz arbeiten deutschlandweit circa 40.000 Juristen in Unternehmen, Verbänden und Vereinen. Neben dem Ausarbeiten von Verträgen mit Geschäftspartnern, externen Dienstleistern und Mitarbeitern werden die Unternehmen auch gegenüber Behörden durch einen Juristen vertreten. Auch die Digitalisierung und der globale Handel spielen eine zunehmend wichtigere Rolle. Der Hausjurist begleitet außerdem interne Umstrukturierungsmaßnahmen oder Betriebsübernahmen unter rechtlichen Aspekten. Ein Unternehmensjurist, auch Legal Counsel genannt, muss die Geschäftsführung auf rechtliche Fehler und Lücken im gesamten Unternehmensablauf hinweisen und Haftungsrisiken verhindern. Der Inhouse-Jurist ist für die Compliance des Unternehmens zuständig, also für dessen Regelkonformität hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Es sollen frühestmöglich betriebliche Risiken erkannt und umgangen werden. Dazu gehören so unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen wie Produkthaftung oder die Umsetzung von Datenschutzrichtlinien. Fehlt ein hausinterner Jurist, leiten die einzelnen Abteilungen ihre Rechtsfragen an die Geschäftsführung weiter. Die Geschäftsführung wiederum muss die Fragen an einen externen Anwalt weiterleiten. Tut sie das nicht und versucht die Sache selbst zu klären, kann das haftungstechnisch äußerst heikel werden und unter Umständen hohe Schadensersatzklagen nach sich ziehen. Ein Unternehmensjurist, auch Syndikus genannt, ist daher eigentlich unverzichtbar. Bei ihm laufen die Fäden zusammen, denn er arbeitet eng mit dem Vorstand und den Abteilungsleitern zusammen. Der überwiegende Teil von ihnen sind Rechtsassessoren oder Volljuristen, sie haben Rechtswissenschaften studiert und mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Da Anwälte in Rechtsabteilungen von Unternehmen mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert sind, sollten sie eine vertiefte Expertise auf den Gebieten Gesellschafts-, Arbeits- und Konzernrecht, aber auch EU-Recht, Patent- und Markenrecht und Internationales Recht haben. Außerdem sind Kenntnisse im Bereich Personal- und Steuerwesen von Vorteil. Viele Anwälte kommen aus Großkanzleien als Quereinsteiger in die Unternehmen. Besonders die Rechtsabteilungen kleinerer Firmen können von diesen berufserfahrenen Juristen profitieren und müssen diese Spezialisierung nicht über Jahre hinweg selbst aufbauen.
Auch Thomas Arndt, der Inhouse-Jurist der ADCADA Unternehmensgruppe, war nach seinem Assessorexamen zunächst mehrere Jahre in einer großen Kanzlei als Rechtsanwalt und Partner tätig. Bei adcada.law ist er nun für alle relevanten Rechtsgebiete der Firmengruppe zuständig. Wegen der starken Expansion des Unternehmens und der neuen Tochtergesellschaft ADCADA International AG in Liechtenstein liegt sein Schwerpunkt jedoch besonders auf der internationalen und strategischen Weiterentwicklung der ADCADA Gruppe.
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