Brüssel. Zur Mittelstandsfinanzierung hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Mikromezzaninfonds aufgelegt. Diese Finanzierungsform führt in der klassischen Variante einem Unternehmen wirtschaftliches oder bilanzielles Eigenkapital zu, ohne den Kapitalgebern Stimm- oder Einflussnahmerechte bzw. Residualansprüche wie den echten Gesellschaftern zu gewähren. Zielgruppe dieser Förderung aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind kleine und junge Unternehmen als auch Existenzgründer.
Die Fähigkeiten sind da, die Ideen sowieso und der Markt wahrscheinlich auch. Um einfach anzufangen fehlt es nur an allen Basics: Neue Hardware, ein paar teure Programme, Visitenkarten, Briefpapier und Internetseite. Keinesfalls erlaubt die Finanzlage, von eigenem Büro oder wenigstens einem Schreibtisch im professionell wirkenden Co-Workingspace zu träumen. „Ohne Eigenkapital keinen Kredit“, bescheidet dann oft die Bank. Und aus dem Home-Office keine Erfolgsaussichten, beißt sich schließlich die Katze in den Schwanz.
Zu geringes Eigenkapital bildet für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründer häufig den Hemmschuh beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. In einem Volumen von 228 Millionen Euro stellt nun das Wirtschaftsministerium Gelder in Aussicht, um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen.
Zielgruppe
Neben jungen Unternehmen und Existenzgründern nimmt das Programm spezielle Zielgruppen in den Fokus: Unternehmen die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sind besonders angesprochen. Ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Förderung über Stille Beteiligung
Zur Stärkung des Eigenkapitals erfolgt die Förderung als Stille Beteiligung durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der jeweiligen Bundesländer, in denen die Investition erfolgt. Diese mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sind meist an die Förderbanken der Bundesländer angeschlossen, wie beispielsweise bei Thüringer Aufbaubank, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder der Sächsischen Aufbaubank. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren; für Zielgruppen-Unternehmen 150.000 Euro. Die Stille Beteiligung kann nach Angaben des Ministeriums für alle Zwecke der Unternehmensführung verwendet werden. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Bestechend: Sachsicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Bedingungen
Unabhängig vom Ergebnis zahlt der Kreditnehmer eine jährliche Vergütung von 8 Prozent. Dazu kommt ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 Prozent der Einlage bei Auszahlung. Je nach Einnahmesituation bedingt sich der Kreditgeber eine variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent aus.