Die Bundesregierung plant, der Energiewende neuen Schub zu geben. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben nun ein Gesetz mit dem Ziel beschlossen, den Energieleitungs- und Netzausbau voran zu treiben. Genehmigungsfragen und Prozesse hatten während des vergangenen Jahres für nur noch schleppend fortschreitenden Netzausbau gesorgt.
Das neue Gesetz beabsichtigt, Optimierung, Verstärkung und teilweisen Neubau.
Polyzentrale Strukturen mit wenigen und festen Stromerzeugern bestimmten während der vergangenen Jahrzehnte die deutsche Stromproduktion. Kraftwerke betrieben ihre Turbinen und verteilten ihren gewonnenen Strom meist in einer überschaubaren umliegenden Region. Konkurrenzfähig gewordene Techniken wie völlig dezentral verteilte Windräder, Sonnenkraft oder Biogasanlagen katapultierten nicht nur die Anzahl der Mitspieler auf Rekordhöhe. Sie schufen auch einen neuen Engpass. Denn die windreichen Vorreiter in Norddeutschland erzeugen viel von dem Strom aus erneuerbaren Quellen, der in den industriereichen Regionen Süddeutschlands hervorragend verbraucht werden könnte. Allein die Netzinfrastruktur bedarf noch der Ertüchtigung für die anstehenden Herausforderungen von Stromleitung über weite Distanzen, von Nord nach Süd. Der Netzausbau ist unverzichtbar, um den dezentral hergestellten Strom zu möglichen Abnehmern zu transportieren Ohne geeignete Netze bleibt viel Strom aus erneuerbaren Energien ungenutzt. Zudem erhalten die Erzeuger wegen gesetzlicher Vorgaben für die Bereitstellung eine garantierte Entlohnung. Somit werden sie teilweise entlohnt für Stromproduktion oder Stillstand. Der Grund: fehlende Abnehmer wegen fehlender Netze.
Vereinfachung von Verfahren
Ohne Beeinträchtigung der Standards für Umwelt- und Gesundheitsschutz soll dieses Gesetz die für den Ausbau erforderlichen Genehmigungsverfahren vereinfachen. Dazu zählen die Schritte der Bedarfsermittlung über die Suche eines geeigneten Trassenkorridors bis hin zur Planfeststellung und den konkreten Bau.
Mit dem Bau von Teilen einer neuen Trasse kann unter bestimmten Umständen bereits begonnen werden, auch wenn der letzte Meter noch nicht genehmigt ist. Vereinfachungen sollen besonders dort Vorteile bringen, wo Mensch, Umwelt und der Raum höchstens gering betroffen sind. Die Beteiligungsmöglichkeiten bei großen Neubauvorhaben bleiben nach Auskunft der Bundesregierung erhalten.
Vor allem ermöglicht das Gesetz eine vorausschauende Planung und Genehmigung. Ist ein Kanal bereits gebuddelt, soll auch die Verlegung von Leerrohren möglich sein, durch die erst später Leitungen geführt werden. Das spart langfristig Kosten.
Entschädigungen vereinheitlichen
Als hinderlich für den Ausbau hatte sich zudem die unterschiedliche Situation für betroffene Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erwiesen. Deswegen vereinheitlicht das Gesetz Entschädigungszahlungen bundesweit.
Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Juni 2019 vorgesehen.