Vaduz. Die IVA, die Internationale Verbraucher Anstalt aus Vaduz, hat sich auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen spezialisiert. Sie ermöglicht es vielen Versicherten, auf Basis aktueller Rechtsprechung aus einer unrentablen Lebensversicherung auszusteigen und die geleisteten Zahlungen samt einer Nutzungsentschädigung zurückzuerhalten. Wichtig: Das gilt auch für längst gekündigte und ausbezahlte Lebens- oder Rentenversicherungen!
Seit vielen Jahren verdienen die Versicherungsgesellschaften prächtig an der Altersvorsorge der Bundesbürger. Nicht nur die Beiträge, auch Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Ratenzahlungszuschläge müssen die Versicherungsnehmer teuer bezahlen. Wenn sie mit ihrer Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden sind, blieb bisher nur die Möglichkeit diese zu kündigen. In der Regel heißt das aber, auf einen Großteil der eingezahlten Beiträge zu verzichten; denn die Versicherer rechnen sich die Rückkaufswerte immer schön niedrig.
Gerichte haben Urteile zu Gunsten der Verbraucher gefällt
In mehreren Urteilen haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verträge mit einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung vollständig rückabgewickelt werden können. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherungsantrag oder der Versicherungsschein keine Information über das Recht zum Widerspruch enthält. Widersprochen werden kann auch dann, wenn die Belehrung zwar erteilt wurde, aber den daran zu stellenden strengen inhaltlichen und formellen Kriterien nicht genügt. Sollte der Vertrag bereits stillgelegt oder gekündigt sein, kann auch noch nachträglich der Widerspruch erklärt werden. Besonders häufig findet man eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Unterlagen oder Versicherungspolicen die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Experten gehen davon aus, dass an die 80 Prozent aller Verträge betroffen sind.
Welche Möglichkeiten bieten diese Gerichtsentscheide den Verbrauchern?
Jeder Betroffene kann die komplette Rückabwicklung seiner Lebens- oder Rentenversicherung fordern. Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Vertrag dann so zu behandeln als wäre er nie zustande gekommen. Das heißt, der Versicherungskunde hat Anspruch auf die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen und auf einen sogenannten Nutzungsersatz: die Zinsen, die die Versicherungsgesellschaft mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat. Und das kann sich richtig lohnen!
Mit Hilfe der Internationalen Verbraucher Anstalt IVA können Versicherungskunden von den verbraucherfreundlichen Urteilen der höchsten Gerichte profitieren. Die Anwälte der IVA überprüfen die Versicherungsunterlagen und klären, ob sich ein Widerruf für diesen speziellen Vertrag rentiert. Ist das der Fall, kann der Kunde die Anwälte beauftragen den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Durch einen wirksamen Widerspruch ist das Versicherungsverhältnis aufgelöst und der Kunde hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Kosten plus der Nutzungsentschädigung. Nur im Erfolgsfall erhält die IVA für ihre Dienstleistung eine anteilige Prämie von 23,8 Prozent auf den erzielten Mehrwert – und nicht auf den Rückkaufswert. Jeder, der eine solche Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte den Vertrag über die IVA prüfen lassen. Die IVA kann helfen zu Unrecht einbehaltenes Geld zurück zu bekommen.
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