Hamburg. Eine Tüte mit Marihuana rauchen statistisch gesehen ca. 28% der Europäer und 32% aller US-Amerikaner. Dass Drogenkonsum während der Arbeitszeit zu einer Kündigung führt, ist weder neu noch ungewöhnlich, allerdings haben Arbeitgeber nunmehr das Recht eine Kündigung auszusprechen, auch wenn der Drogenkonsum in der Freizeit erfolgte, entschied z.B. das deutsche Bundesarbeitsgericht.
Die Redaktion von Transatlantic-Journal wollte es genauer wissen und sprach mit einem Fachjuristen für Arbeitsrecht:
Umgekehrte Beweislast
Bislang war es so, dass ein Arbeitgeber, der mit einem Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis wegen Drogenkonsums auflösen wollte – einen Beweis für die Gefährdung Dritter erbringen musste. In Deutschland genügt es ab sofort für eine fristlose Kündigung – eine Gefährdungsvermutung – in der Annahme der Drogenkonsument „wird schon Schaden anrichten, er nimmt schließlich Drogen“. Das Deutsche Bundesarbeitsgericht urteilte entsprechend in einem Fall (Aktenzeichen: 6 AZR 471/15). Demnach hat der Berliner Taxifahrer Umit T. vom Unternehmen Taxi Berlin TZB GmbH in seiner Freizeit Marihuana und Kokain eingenommen. Dies geschah laut eigenen Aussagen mindestens zwei Tage vor der nächsten Schicht und damit innerhalb der Zeit, in der Beamte das Rauschgift nachweisen können. Allein die theoretische Gefährdung von anderen Personen im Straßenverkehr genügte dem Gericht als Kündigungsgrund.
Taxifahrer-Kollege plauderte zu viel
Gerüchten zur Folge wurde der Berliner Taxifahrer Umit von einem Berufskollegen verpfiffen, als er einen Joint in der viel belebten Innenstadt rauchte und dabei gesehen wurde. In der Regel kann ein Berufskraftfahrer es sowieso nicht vor dem Arbeitgeber verbergen, wenn er seinen Führerschein aufgrund von Drogenkonsum im Straßenverkehr verliert. Auch äußere Anzeichen, die je nach Droge unterschiedlich sein können, wie Wesens- oder Charakterveränderungen, sowie unnatürliches Verhalten können für den Arbeitsgeber (Taxi Berlin TZB GmbH) Hinweise sein.
Mitarbeiterdrogentest?
Ohne die einvernehmliche Zustimmung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber keinen Drogentest verlangen. Der hat zu jedem Zeitpunkt ein grundrechtlich geschützes Recht auf körperliche Unversehrtheit. Bei der Polizei sowie bei anderen Berufsgruppen kann ein Drogentest zum Einstellungsverfahren dazugehörig sein. Wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung existiert und gleichzeitig in dieser Berufsgruppe ein hohes Gefährdungspotenzial besteht, dann darf der Arbeitgeber regelmäßige Drogentests verlangen.
Kostet privater Drogenkonsum immer den Job?
Die Antwort dieser Frage hängt von dem Einfluss der Drogen während der Arbeitszeit ab. Ein Joint hat eine andere Wirkungsdauer als LSD oder Heroin, genauso sind die unterschiedlichen Drogen unterschiedlich lange nachweisbar. Die alles entscheidenden Fragen sind: Ist der Drogeneinfluss eine Gefährdung der allgemeinen Sicherheit? Schädigt der Drogenkonsum den Ruf des Arbeitsnehmers? Ein Mitarbeiter von Sensiseeds, dem weltgrößten Hanfsamenproduzenten, schädigt den Ruf seines Unternehmens mit Marihuana weniger als der Bankvorstand, der in seinem Büro eine Tüte raucht.
Gibt es Unterschiede zwischen harten und weichen Drogen?
Auch in diesem Punkt spielt die Gefährdung Dritter eine wesentliche Rolle. Das bedeutet, dass es gleich ist, ob Marihuana, Crack, Heroin, Kokain, Cristal Meth oder Alkohol eingenommen wird – es kommt darauf an, ob eine arbeitsrechtliche Gefährdung besteht.
Kann der Arbeitgeber leichter kündigen?
Die Anforderungen an eine fristlose Kündigung bleiben hoch. Arbeitsgerichte beziehen privates Verhalten jedoch stärker als in den vergangenen Jahren in die Beurteilung mit ein. Das private Verhalten muss sich aber sehr negativ auf die berechtigten Interessen des Arbeitsgebers beziehungsweise auf das Arbeitsverhältnis auswirken, um eine firstlose Kündigung zu rechtfertigen.